Hauptmann-Uhl und Kollegen – Ihr Spezialist für Arbeitsrecht aus Göppingen
Ein Arbeitsverhältnis birgt viel Konfliktpotenzial. Häufig braucht es zur Klärung von Streitigkeiten juristischen Beistand. Die Kanzlei Hauptmann-Uhl und Kollegen aus Göppingen ist Ihr qualifizierter Ansprechpartner in Sachen Arbeitsrecht. Die spezialisierten Rechtsanwälte vertreten Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer. Zu ihren Klienten gehören Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden.
Das Arbeitsrecht für Arbeitgeber und -nehmer
Arbeitnehmer haben immer wieder mit Schwierigkeiten im Job zu tun: Sie erleiden ethnische und geschlechtsspezifische Diskriminierung oder kämpfen mit verspäteten oder fehlenden Gehaltszahlungen. Die erfahrenen Rechtsanwälte nehmen sich Ihrem individuellen Fall an und setzen sich für Ihr Recht ein.
Arbeitgebern steht die Kanzlei aus Göppingen neben Rechtsstreitigkeiten in der Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie von Anstellungs- und Dienstverträgen mit Rat und Tat zur Seite. Gemeinsam mit den Experten setzen Sie Schwerpunkte und erstellen auf Ihr Unternehmen oder Ihre Gemeinde zugeschnittene Verträge.
Die Kanzlei steht auch für die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und -nehmern im Rahmen des kollektiven Arbeitsrechts gerne zur Verfügung. Dazu beraten die Rechts- und Fachanwälte aus Göppingen gerne arbeitsrechtliche Koalitionen wie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sowie leitende Angestellte und Führungskräfte.
Arbeitsrecht im Rahmen von Corona
Im Rahmen der Corona-Pandemie stehen Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber vor großen und neuen Herausforderungen. Fehlende Gehälter, geschlossene Schulen und behördliche Probleme – diese und viele weitere Faktoren schüren Unsicherheit. Die Kanzlei aus Göppingen weiß, welche Informationen Sie jetzt als Arbeitgeber beziehungsweise Arbeitnehmer brauchen:
Arbeitsrecht: Informationen für Unternehmer
Staatliche Unterstützung: Im Rahmen von Liquiditätsengpässen erhalten Unternehmen finanzielle Unterstützung beispielsweise durch einen KFW-Unternehmerkredit. Es sind ebenso Steuererleichterungen sowie -stundungen möglich.
Kurzarbeitergeld: Bei einem erheblichen Arbeitsentfall kann zudem Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Bei betroffenen Arbeitnehmern erstattet die Agentur 60 % bzw. bei Arbeitnehmern mit Kindern 67 % des pauschalierten Netto-Entgelts.
Arbeitsrechtliche Auswirkungen: Ist ein Mitarbeiter auf behördlicher Anordnung in Quarantäne und krankheitsbedingt arbeitsunfähig erhält er die übliche Entgeltfortzahlung. Ist der Mitarbeiter nur aufgrund einer potenziellen Infektion in Quarantäne und keine akute Erkrankung eingetreten leistet die zuständige Behörde eine Entschädigung in Höhe des Nettolohns vor. Diese wird zunächst durch den Arbeitgeber gezahlt und auf Antrag bei der zuständigen Behörde erstattet.
Arbeitsrecht: Informationen für Arbeitnehmer
Kurzarbeit: Ein Unternehmen kann in Krisenzeiten Kurzarbeit anmelden. Die Agentur für Arbeit erstattet bei Arbeitsentfall bei betroffenen Arbeitnehmern 60 % bzw. bei Arbeitnehmern mit Kindern 67 % des pauschalierten Netto-Entgelts.
Arbeitsschutz: Der Arbeitgeber ist im Rahmen seiner arbeitsvertraglichen Schutz- und Fürsorgepflicht dafür verantwortlich, Erkrankungsrisiken im Betrieb gering zuhalten. Maßnahmen können sein: Anschaffung von Desinfektionsmittel oder die Einhaltung von Abstandsregelungen.
Kinderbetreuung: Eltern, die im Rahmen notwendiger Kinderbetreuung ihrer Arbeit nicht nach gehen können, können unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung erhalten. Diese Bedingungen sind unter anderem, dass die Kinder nicht älter als zwölf sein dürfen und der Anspruch auf Gleitzeit und Überstunden ausgeschöpft ist.
Zu all diesen Themen stehen Ihnen die Rechts- und Fachanwälte von Hauptmann-Uhl und Kollegen aus Göppingen gerne zur Seite. Schauen Sie für den ausführlichen Artikel gerne auf der Kanzlei-Website unter Aktuelles vorbei.
Weitere Fachgebiete von Hauptmann-Uhl und Kollegen aus Göppingen:
- Erbrecht
- Familienrecht
- Maklerrecht
- Medien- und IT-Recht
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